Seit mehreren Jahren führe ich regelmäßig sozialmedizinische Begutachtungen im Auftrag des Sozialgerichts Mainz und der Sozialgerichte im südlichen Hessen durch. Zuvor war ich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für Sozial-, Amts- und Landgerichte, für die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und für private Krankassen bereits gutachterlich tätig.
Für die Deutsche Rentenversicherung habe ich über 15 000 sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen verantwortet und in schwierigen Fällen nach einvernehmlichen Leistungen gesucht. In den Verfahren vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten, bei denen ich als Gutachter tätig bin, geht es um Fragestellungen wie Behandlungskosten, Schwerbehinderung, Rente wegen Erwerbsminderung und psychische Erkrankungen als Unfallfolgen.
Fragestellungen wie Schuldfähigkeit bei Straftaten, Sorgerecht bei Scheidungen oder Pflegeeinstufungen gehören nicht zu meinem Arbeitsgebebiet. Zudem bin ich seit einigen Jahren als Gutachter für den MDK Bayern tätig, wenn es um mögliche Behandlungsfehler bei psychischen Erkrankungen in ganz Bayern geht. Der Auftrag ein Gutachten für ein Sozialgericht zu erstellen geht normalerweise vom zuständigen Gericht aus.
Auch der Kläger kann einen Gutachter beauftragen, wenn das Gericht das für sinnvoll hält (§109 Sozialgerichtsgesetz), muss dies dann meist selbst bezahlen. Bei dieser Form von Gutachten besteht für den Gutachter aber weiter die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Sachverhalts, der Auftraggeber kann nicht wie bei einem Wunschkonzert ein bestimmtes Ergebnis bekommen.
Ein Gutachter ist nicht parteiisch wie dies z. B. für einen Rechtsanwalt gilt. Was ich als Gutachter seriöser Weise versprechen kann, ist eine sorgfältige Erstellung eines Gutachtens auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs vor dem Hintergrund meiner umfangreichen Erfahrung, ohne unnötige teure technische Untersuchungen.